Freitag, 17. Juli 2020

Der rechtsungültige Einigungsvertrag

Die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom 23.9.90 am 29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 30.9.1990, rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt hatte das Grundgesetz keinerlei Geltungsbereich.
Der Artikel 23 in der Fassung vom 23. Mai 1949:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

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