Die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom
23.9.90 am 29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am
30.9.1990, rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt hatte das Grundgesetz
keinerlei Geltungsbereich.
Der Artikel 23 in der Fassung vom 23. Mai 1949:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden,
Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
https://deme.info/der-rechtsungultige-einigungsvertrag/